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Wechseln Sie einfach Ihre Autoversicherung


Im Herbst ist nicht nur Zeit für den Reifenwechsel, Autofahrerinnen und Autofahrer sollten nun auch ihre Kfz-Versicherung checken. Denn mit einem Wechsel zu einem anderen Anbieter oder einer Anpassung der Versicherungsleistung können Pkw-Besitzer mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Sie haben das noch nie getan, weil Ihnen der Aufwand zu hoch erschien? Wir zeigen, wie einfach es ist.

Wann ist der Stichtag, um die Kfz-Versicherung zu wechseln?

Um die Autoversicherung zu wechseln, gibt es tatsächlich einen festen Termin im Jahr: den 30. November. Denn eine Kündigung muss bis einen Monat vor Laufzeitende vorliegen, und die überwiegende Zahl der Verträge läuft auf das Kalenderjahr. Aber Vorsicht: Es gibt auch Verträge mit anderen Laufzeiten. Bei diesen gilt meist ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Versäumt man den Termin, verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.

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Was ändert sich 2024 bei der Kfz-Versicherung?

Zwei wichtige Parameter beeinflussen unter anderem den Preis: die Regionalklasse – also wo das Auto gemeldet ist – und die Typklasse, also das Automodell. Beide werden einmal im Jahr vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neu bestimmt. Bereits im August wurden die neuen Regionalklassen bekannt gegeben. Sie richten sich nach den 412 Zulassungsbezirken und unterscheiden sich für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Die GDV prüft, wie die Schadensbilanz pro Zulassungsbezirk war und ändert gegebenenfalls die Einstufung.

Generell gilt: je niedriger die Klasse, desto günstiger die Versicherung. Bei der Haftpflichtversicherung etwa steigen in 45 Bezirken die Klassen, wodurch die Prämien höher werden können, in 31 Bezirken werden die Einstufungen günstiger. Wieder sind die Regionalklassen in Großstädten am höchsten. Die höchsten Versicherungsprämien müssen Autofahrende laut Angaben des ADAC in Berlin und Offenbach zahlen, teuer ist es auch in Hamburg und München. Dagegen können sich Autofahrer auf dem Land in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg sowie Rheinland-Pfalz über niedrige Regionalklassen freuen. Aber weil die Regionalklasse nicht der einzige Faktor ist, kann eine Versicherung trotzdem teurer werden, obwohl die Regionalklasse günstiger geworden ist. Eine Übersicht über die aktuellen Regionalklassen findet sich auf der Seite des ADAC.

Neben den Regionalklassen kommt es auch auf die Typklassen an. Die werden immer zum 1. Oktober neu bekannt gegeben. Auch sie spiegeln die Schadens- und Unfallbilanzen wider und werden bei der Preisberechnung berücksichtigt. Hier gilt ebenso: Je niedriger die Typklasse, desto günstiger ist das meist für die Versicherungsprämie. Hier wird ebenso nach Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko unterschieden. 2024 werden in der Haftpflichtversicherung rund 7,4 Millionen Pkw höher eingestuft, gut 5,4 Millionen Autos niedriger.

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Was beeinflusst die Höhe meiner Kfz-Versicherung noch?

Die Versicherer wollen wissen, wie alt die Fahrerinnen und Fahrer sind, denn junge und alte Menschen sind häufiger in Unfälle verwickelt. Eine Rolle spielt außerdem, wie viele Fahrerinnen und Fahrer das Auto benutzen. Wenn es etwa nur die Halterin und ihr Ehemann sind, wirkt sich das positiv aus. Fahren hingegen auch die beiden Kinder den Pkw, die gerade erst den Führerschein erworben haben, steigt der Beitrag.

Die Versicherungen fragen auch ab, wie viele Kilometer man im Jahr fährt. Und wo das Auto nachts abgestellt wird, das ist etwa für Diebstahl oder Beschädigungen relevant. In einer Garage steht der Pkw sicherer als in der Stadt.

Wichtig für die Prämienhöhe ist außerdem, wie lange man schon unfallfrei fährt. Die Versicherer berechnen anhand der schadenfreien Jahre die Wahrscheinlichkeit von Unfall- und Schadenrisiken und geben einen entsprechenden Preisnachlass bei der Versicherung. Das drückt sich in der Schadensfreiheitsklasse (SF) und dem damit verbundenen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) aus. Der Rabatt in derselben Schadenfreiheitsklasse kann aber je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein. Nach fünf Jahren sind schon 50 Prozent möglich, nach 31 Jahren 80 Prozent. Anfangs verbessert man sich jährlich um eine Stufe, sofern man unfallfrei gefahren ist, später jedes zweite, dritte oder fünfte Jahr. Wer einen Unfall verursacht, wird wieder heruntergestuft. 

Fahranfänger werden anfangs in der SF 0 eingestuft. Sie müssen teilweise sogar einen Aufschlag von 20 Prozent bezahlen. Fahren Anfänger ein eigenes Auto, das als Zweitwagen der Eltern angemeldet wird, gewähren die meisten Versicherer SF 1/2. Das bedeutet geringere Beiträge.

Zwei Dinge sollte man dabei unbedingt wissen: Erstens, der Schadensfreiheitsrabatt wird nur auf den Beitrag in der Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung angerechnet – nicht aber in der Teilkaskoversicherung. Der Grund ist simpel: Mit Teilkasko werden nur Schäden versichert, auf die Sie als Fahrer keinen Einfluss haben, Sturmschäden zum Beispiel. Und zweitens: Die Schadensfreiheitsklasse gilt immer nur für ein Fahrzeug, nicht den Fahrer. Wer sein Auto an eine andere Person ausleiht, wird trotzdem zurückgestuft, wenn sie damit einen Unfall verursacht.

Zu guter Letzt ist für die Höhe der Versicherungsprämie auch wichtig, welche Selbstbeteiligung man vereinbart hat. Je mehr man im Schadensfall selbst bezahlt, desto günstiger ist meist die Versicherung.  

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Für wen wird die Kfz-Versicherung 2024 teurer?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Sobald die Versicherer die Prämien mit den aktualisierten Parametern neu berechnet haben, sollten sie die Versicherten informieren. Hinzu kommt, dass sich vielleicht die Typklasse verbessert, aber möglicherweise die Regionalklasse verschlechtert hat und die persönliche jährliche Fahrleistung gestiegen ist, sodass man am Ende doch mehr bezahlt.

Und dann gibt es gravierende Unterschiede je nach Versicherungsart. Ein Beispiel: In der Teilkaskoversicherung wird es für Fahrerinnen und Fahrer eines Tesla Model Y Allrad wohl billiger, da sich der Wagen um zwei Typklassen verbessert hat. Wer dasselbe Modell aber Vollkasko versichert hat, dürfte wohl mehr bezahlen müssen, denn in der Vollkasko hat sich der Fahrzeugtyp um vier Klassen verschlechtert. Auch deshalb ist es wichtig, in die Kfz-Versicherungsunterlagen zu schauen und zu prüfen, ob man nicht vielleicht Geld sparen kann. 

Das geht am einfachsten über einen Wechsel des Anbieters. Denn auch, wenn die Versicherungen insgesamt nach den gleichen Kriterien die Prämien berechnen, unterscheiden sich die Preise teilweise stark. Laut der Stiftung Warentest liegen zwischen den teuersten und den günstigsten Verträgen sogar Differenzen von mehreren Hundert Euro. Jedoch muss man neben dem Preis auch Deckungssummen – also den Maximalbetrag, den eine Versicherung zahlt – und weitere Leistungen berücksichtigen und abwägen, was sinnvoll ist.

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Wie finde ich die passende Kfz-Versicherung?

Wer das beste Angebot finden möchte, sollte vor allem: vergleichen. Aber Vorsicht: Mitunter variieren die Angebote und Preise schnell. Laut einer Studie von Finanztip variieren die Versicherer vor allem im Herbst zur Wechselsaison ihre Angebote sehr rasch. Finanztip rät Autohalterinnen und -haltern daher, Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 zu nutzen und außerdem Angebote von Direktversicherern einzuholen, und empfiehlt Huk24. 

Zudem sollte man genau überlegen, welchen Schutz man wirklich braucht. Eine Vollkaskoversicherung zum Beispiel ist sinnvoll, wenn man einen Neuwagen gekauft hat, den man vielleicht sogar noch finanziert. Wer ein Auto least, sollte sich an die Vorgaben aus dem Leasingvertrag halten – hier ist eine Vollkasko oft vorgeschrieben.

Spätestens nach Ablauf von drei Jahren ist der Wertverlust bei einem gekauften Wagen so hoch, dass sich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr lohnt und es sinnvoller ist, in die Teilkasko zu wechseln. Wer hingegen ein sehr altes Auto fährt, das gerade noch einmal so durch den TÜV gekommen ist, kann sogar erwägen, nur eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hat ein Pkw nämlich nur noch Schrottwert, kann man sich die Kosten für die Teilkasko, die auch dann meist ein paar Hundert Euro im Jahr betragen, einfach sparen.  

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Wie kann man einen Schadenfreiheitsrabatt übertragen?

Bei einem Wechsel der Versicherung wird die Schadenfreiheitsklasse von der neuen Versicherung übernommen, allerdings kann der Rabatt in derselben Klasse ein anderer sein.

Schadensfreiheitsklassen lassen sich außerdem übertragen – das lohnt sich meist für Fahranfängerinnen und -anfänger. Der einfachste Weg ist, wenn Eltern das Auto von Führerscheinneulingen als ihren Zweitwagen anmelden. Bei einigen Versicherern ist es möglich, für das zweite Auto eine günstige Einstufung vorzunehmen, manchmal kann man den Zweitwagen sogar in die gleiche Schadensfreiheitsklasse einstufen lassen.

Allerdings laufen der Wagen und auch die Versicherung dann weiterhin auf die Eltern – das Kind bekommt keine eigene Schadenfreiheitsklasse. Und verursacht es einen Unfall, wird die Versicherung der Eltern teuer. Daher ist es besser, Schadenfreiheitsklassen zu übertragen. Das ist bei den meisten Versicherungen möglich, wenn der Versicherte und der Empfänger miteinander verwandt sind und in einem Haushalt leben.

Viele Anbieter schließen allerdings aus, dass Fahranfänger eine Schadenfreiheitsklasse übertragen bekommen können. Meist geht das erst, wenn die Empfänger schon zwei oder mehr Jahre den Führerschein haben. Je länger der oder die Empfängerin die Fahrerlaubnis schon hat und unfallfrei ist, desto mehr schaden­freie Jahre kann sie über­nehmen. 

Vorsichtig sollten insbesondere Ältere sein, die ihre SF schon etwas länger übertragen haben – denn je nach Anbieter kann die Dauer limitiert sein. Außerdem können SF-Klassen auch verfallen, zum Beispiel, wenn man sein Auto eine Weile abgemeldet hat.  

Und übrigens: Manchmal ist es besser, kleinere Schäden selbst zu bezahlen als die Versicherung in Anspruch zu nehmen – damit schützt man nämlich seine Schadenfreiheitsklasse. Hat man beim Einparken den Lack an einem anderen Auto oder bei sich selbst zerkratzt, ist es vielleicht günstiger, die Reparatur selbst zu bezahlen. Gerade solche banalen Schäden werden in vielen Versicherungen teuer, weil die Folgekosten einer Hochstufung und der Verlust des Schadenfreiheitsrabatts damit verbunden sind. Genaues Rechnen lohnt sich auch hier. 

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Was muss man beachten, wenn man die Versicherung wechselt?

Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein, in der Regel schriftlich. Es reicht daher nicht, das Schreiben am 30. November abzuschicken. Nach der Kündigung unterbreiten einem manche Unternehmen von sich aus attraktivere Konditionen.

Ansonsten gilt: Vorher die Vergleichsportale checken, genau überlegen, welche Versicherungsleistungen wirklich gefragt sind und auch, ob die Fahrleistung, die man angibt, tatsächlich stimmt. Wer dann noch den Kreis der Fahrerinnen und Fahrer klein hält – man zahlt übrigens aber meist keinen Aufschlag für den Partner oder die Partnerin – und bereit ist, die Reparatur eines Beulchens nach dem Einparken selbst zu bezahlen, dürfte Geld sparen können.

Hat man schon eine unschlagbar günstige Versicherung, besteht manchmal kaum Einsparmöglichkeit. Dann sollte man aber bei der Anschaffung eines neuen Pkw darauf achten, wie teuer er in Regional- und Typklasse ist. Übrigens sind E-Autos im Schnitt in der Versicherung minimal günstiger als Verbrenner.

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Wie einfach ist der Wechsel der Kfz-Versicherung?

Solange man nicht die Kündigungsfrist versäumt, sollte der Wechsel ganz einfach sein. Man muss aber die Kfz-Unterlagen und die Unterlagen der bisherigen Versicherung zur Hand haben und seine Schadenfreiheitsklasse kennen. Die Vergleichsportale übernehmen meist den Rest und führen sogar die Kündigung beim alten Anbieter durch.

Wer den Prozess lieber selbst abwickeln möchte, sollte sich zunächst ein Angebot vom gewünschten Anbieter machen lassen und erst dann die alte Kfz-Versicherung kündigen. Am besten schickt man die Kündigung schon in der ersten Novemberhälfte ab, damit der Vertrag ganz sicher bis zum 30. November gekündigt ist. Der alte Anbieter muss die Kündigung bestätigen.

Weil die alte Versicherung noch bis Jahresende läuft und der Vertrag beim neuen Anbieter erst ab Januar beginnt, sollte es keine Zeiten der Doppelversicherung geben. Sicherstellen sollte man nur, dass man das Auto nicht unversichert fährt. Denn wenn man die alte Kfz-Haftpflicht gekündigt, aber die neue noch nicht läuft und man verursacht einen Unfall, dann kann das nicht nur extrem teuer werden, man macht sich zudem strafbar. Denn eine Haftpflichtversicherung ist für ein Auto Pflicht.

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Author: Jenna Pittman

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